Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen oder zukünftigen Aufträge, sofern nicht einzelne Punkte im Auftrag geändert oder ausgeschlossen werden. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Auftraggeber unsere Lieferungsbedingungen rechtsverbindlich an. Anderslautenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers sind wir nicht verpflichtet, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen oder fernmündlichen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Preisgestaltung - Angebot
Alle Angebote sind nur in schriftlicher Form gültig und sind freibleibend. Die angebotenen Preise sind Euro-Bruttopreise, inkl. Mehrwertsteuer und Materialkosten.
Auftragsannahme-Bestellung-Auftragserteilung
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftrag vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde. Durch den Auftraggeber verursachte Änderungen des Vertrages berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen. Alle Änderungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.
Ausführung- Qualität-Toleranzen
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen gegenüber den genehmigten Vorlagen sind zulässig. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Mängel, die der Auftraggeber bei der Prüfung übersehen oder nicht beanstandet hat.
Lieferzeit
Wir benötigen für die Ausführung der vereinbarten Leistungen ca. 1 bis 2 Wochen, sofern uns das Kundenfahrzeug in dieser Zeit dauerhaft zur Verfügung steht. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit mit der Bestätigung der Änderung.
Leistungsstörungen-Schadenersatz
Der Ersatz mittelbarer Schäden, z.B. wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Ansprüche ist ausgeschlossen. Lieferschwierigkeiten oder Betriebsstörungen in eigenen oder fremden Betrieben, von denen die Erfüllung des Auftrages wesentlich abhängig ist, entbinden schadensersatzlos von der Einhaltung der Lieferfrist. Als Lieferschwierigkeiten oder Betriebsstörungen in diesem Sinne gelten unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches.
Abnahme-Untersuchungspflicht-Mängelrüge
Die Abnahme hat innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Alle angebotenen Preise verstehen sich bei geschlossener Abnahme. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen von Farben sowie für die Beschaffenheit von Klebung, Lackierung, Kaschierung, Imprägnierung und Beschichtung haftet der Auftragnehmer nicht, da Holz ein Naturprodukt ist. Es können farbliche Abweichungen innerhalb einer Lieferung, insbesondere aber bei späteren Nachbestellungen möglich sein.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich unter Vorlage der Quittung (Rechnung/Lieferschein) gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 5 Werktagen berücksichtigt werden. Der Rüge sind Muster der beanstandeten Ware beizufügen.
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Auftragnehmer mit folgender Maßgabe:
a) Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an nach zwei Monaten.
b) Durch seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen wird die Haftung für daraus entstehende Folgen aufgehoben.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht durch den Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate ab Übergabe der Ware. Dies gilt natürlich nicht für normale Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- unsachgemäße Sicherung im Fahrzeug, auch während der Fahrt
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte
- natürliche Abnutzung
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
- ungeeignete Betriebsmittel
- für Fremdprodukte, die im Zusammenhang mit den Ausbau-Elementen stehen
- chemische, elektrische oder Umwelteinflüsse, sofern Sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Materialinfo Holz
Holz ist ein Naturprodukt. Durch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen können geringfügige Maßabweichungen entstehen. Bei Holz sind Jahresringe ganz natürlich. Holz kann sich durch Umwelteinflüsse verändern. Dies hat keine Auswirkungen auf die Funktion. Intensive Lichtbestrahlung kann Holz ausbleichen und verformen. Das verwendete Naturharz-Hartöl ist imprägnierend und dringt sehr tief in das Holz ein. Es entspricht der DIN 53 160 speichel- und schweißecht und der DIN EN 71, Teil 3 für Spielzeug geeignet. Das Öl kann nach dem Auftragen noch einige Zeit duften. Deshalb muss das geölte Holz beim Auftraggeber bei guter Belüftung endgetrocknet werden.
Sicherheitshinweis
Alle Produkte sind vor starker Hitzeeinwirkung zu schützen. BRANDGEFAHR! Kleinteile dürfen nicht unbeaufsichtigt in Kinderhände gelangen. Sie können verschluckt werden. ERSTICKUNGSGEFAHR!
Haftung
Wiener-Design übernimmt keine Haftung für Material- und Produktionsmängel und der dadurch möglichen Verletzungen, die durch die Verwendung der Ausbau-Elemente entstehen könnten sowie keine Haftung durch Missbrauch oder Unfälle mit unseren Ausbau-Elementen, insbesondere bei mangelnder oder falscher Sicherung, auch während der Fahrt. Wiener-Design haftet nicht für Schäden am Kundenfahrzeug. Wiener-Design haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, beispielsweise durch Sturm, Hagel, Wasser, Marderschäden und Vandalismus. Wiener-Design haftet nicht für Schäden an Fremdprodukten, die im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Produkte stehen.
Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen
Die Ausbau-Elemente erhalten Sie in der Regel gegen offene Rechnung. Für alle Aufträge gelten ausschließlich unsere Zahlungsbedingungen: nach Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen ohne Abzug, keine Wechsel. Eine Barzahlung bei Abholung kann vom Auftragnehmer in besonderen Fällen verlangt werden. Nachbestellungen unserer Waren werden nur dann geliefert, wenn vorherige Lieferungen bezahlt sind. Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Bei Zielüberschreitungen werden für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet.
Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an unseren Produkten und Leistungen geht erst dann an den Auftraggeber über, wenn alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind.
Transportschäden
Trotz ausreichender und sorgfältiger Verpackung können Transportschäden vorkommen. Schäden an Umverpackungen (Druckstellen, evtl. Verunreinigungen beim Transport) gelten nicht, wenn die darin befindlichen Produkte ohne Schaden sind. Beschädigungen der Waren müssen innerhalb von längstens einer Woche nach Übernahme schriftlich reklamiert werden. Bitte überprüfen Sie unsere Ware im Beisein des Fahrers. Für Schäden beim Versenden der Waren durch den Besteller an dessen Kunden haftet der Auftragnehmer nicht.
Haftungsausschluss: Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, geändert oder entfernt werden. Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben immer vollständig, richtig und aktuell dargestellt sind.
Teilnichtigkeit
Sollten Teile unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Vereinbarungen wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Schweinfurt.
Januar 2022